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Frisch serviert – Umsatzsteuer: Innergemeinschaftlicher Erwerb bei falscher USt-IDNr. und Kundentreuprogramme

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Neue Rechtsprechung des EuG und des EuGH im Fokus: Beim i.g. Erwerb mit "falscher USt‑ID" bestätigt das EuG (Rs. T-638/24 - Finanzamt Österreich) die parallele Anwendung von Art. 41 und 203 MwStSystRL – trotz Doppelbelastung im Hinblick auf die lokale Lieferung und einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb. Gleichzeitig stellt der EuGH im Fall „Lyko Operations“ (Rs. C-436/24) klar, dass klassische Treuepunkte regelmäßig keine Gutscheine sind. Ergänzt wird dies durch aktuelle Entwicklungen zu Hotel‑Nebenleistungen sowie zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs. Fazit der Folge: Formale Anforderungen behalten zentrale Bedeutung. Die richtige Verwendung der USt‑ID, eine saubere Rechnungsstellung und klar strukturierte Kundenprogramme sind entscheidend, um steuerliche Risiken (insb. Verlust des Vorsteuerabzugs) zu vermeiden. Unternehmen sollten ihre Prozesse, Dokumentation und Vertragsgestaltungen regelmäßig überprüfen und aktuelle Rechtsprechung eng verfolgen.
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